Ansprechpartner: Vorstand, tuspo.heroldsberg@t-online.de; telefonisch unter 0911/5181349 oder persönlich: Montag 11-12:30 Uhr und Donnerstag 19-20 Uhr
→ Zur Beitrittserklärung (bitte in BLOCKSCHRIFT oder direkt im PDF ausfüllen und ausdrucken)
Â
Beitragsübersicht des TUSPO Heroldsberg e.V. gültig ab 01.01.2017
 |  |  |
Beitrag/ Monat |
Beitrag/ Jahr |
Hauptverein |
Kinder bis 14 Jahre |
€ |
4,50 |
54,00 |
 |
Jugendliche bis 18 Jahre |
€ |
5,50 |
66,00 |
 |
Schüler, Studenten, Auszubildende |
€ |
5,50 |
66,00 |
 |
Erwachsene |
€ |
8,50 |
102,00 |
 |
Familien |
€ |
17,00 |
204,00 |
 |
Rentner passiv |
€ |
5,00 |
60,00 |
 |
Sonderbeitrag Eltern-Kind-Turnen |
€ |
6,00 |
72,00 |
 |
Beitrag Eltern-Kind-Turnen für das Kind |
€ |
4,50 |
54,00 |
|
||||
Fußball, Handball, |
Kinder ab 7 Jahre, Jugendliche, Erwachsene |
€ € |
2,00
|
24,00
|
Tischtennis |
Kinder ab 7 Jahre, Jugendliche, Erwachsene |
€ € |
1,00
|
12,00
|
Budo, Goshin-Jitsu |
Kinder ab 7 Jahre, Jugendliche, Erwachsene |
€
|
1,00
|
12,00
|
Turnen, Volleyball, |
Kinder ab 7 Jahre, Jugendliche, Schüler, Erwachsene |
€
|
frei
|
frei
|
Tennis |
Kinder ab 7 Jahre, Jugendliche, Erwachsene Passive Mitglieder |
€
€ |
2,00
2,00 |
24,00
24,00 |
Kegeln |
Kinder ab 7 Jahre, Jugendliche, Erwachsene |
€
|
1,00
|
12,00
|
Hinweis zu Sonderbeitrag Fußball
Von aktiven Fußballspielern wird, gemäß Beschluss in der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 25.09.2017, für die Dauer von 6 Jahren ein Sonderbeitrag zur Finanzierung des Kunstrasenplatzes in Höhe von 27,00 € jährlich erhoben, beginnend mit dem Jahr der Errichtung des Kunstrasenplatzes.
Allgemeines:
Mit dem Aufnahmeantrag ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für die Beiträge erforderlich. Falls kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wird, ist zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 pro Jahr fällig.
Der Rentnerbeitrag wird nur dann gewährt, wenn das gesetzliche Rentenalter erreicht ist und nicht mehr aktiv am Sportgeschehen teilgenommen wird. Der Antrag muss schriftlich bis zum 30.11. des Vorjahres gestellt werden.
Der ermäßigte Beitrag für Schüler, Studenten und Auszubildende über 18 Jahren wird nur gewährt, wenn bis spätestens 30.11. des Vorjahres unaufgefordert eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird.
Eine rückwirkende Beitragserstattung ist nicht möglich.
Im Familienbeitrag eingeschlossen sind Ehepaare, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Danach wird das Mitglied als beitragspflichtiger Erwachsener geführt, es sei denn, es wird ein Antrag auf Ermäßigung gestellt. Mitglieder über 18 Jahre, die noch Schüler, Studenten oder Auszubildende sind, bleiben bzw. werden in den Familienbeitrag eingeschlossen, wenn sie bis zum 30.11. des Vorjahres eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. Die angegebene Bankverbindung gilt auch weiterhin für die Jugendlichen über 18 Jahre, die dem Familienbeitrag entwachsen sind, solange bis eine Änderungsmitteilung eingeht.